Aktuelles

28. Dezember 2017 – Legal
Ab 2018 geltende rechtliche Änderungen Teil 2: Gesundheit

• Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen sinkt: Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Er ist seit 2015 gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0 Prozent. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.

• Beiträge für Selbständige nach tatsächlichen Einnahmen: Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für Selbständige ab dem 1. Januar 2018 stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommensteuerbescheid für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch Beitragserstattungen möglich.

• Neue Saisonarbeiter-Regelung in der Krankenversicherung: Endet die Saisonbeschäftigung, so endet auch die Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung wird nur dann fortgeführt, wenn der Saisonbeschäftigte innerhalb von drei Monaten in die freiwillige Krankenversicherung wechselt. Dazu ist ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.