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27. Dezember 2017 – Tax
Ab 2018 geltende steuerliche Änderungen Teil 3: Maßnahmen gegen Steuervermeidung und bei Steuerbetrug an der Ladenkasse

Maßnahmen gegen Steuervermeidung
Ab 2018 können internationale Konzerne Ausgaben für die Überlassung von Rechten (zum Beispiel Patente, Lizenzen) in Deutschland steuerlich nur noch beschränkt berücksichtigen, wenn die Zahlungen im Ausland von der Regelbesteuerung nicht oder niedrig besteuert werden, z. B. im Rahmen sog. “IP-Boxen”, “Lizenzboxen” oder “Patentboxen”.

Maßnahmen gegen Steuerbetrug an der Ladenkasse
Ab dem kommenden Jahr kann ein Amtsträger der Finanzbehörde unangekündigt eine Kassen-Nachschau durchführen. Damit besteht ein deutlich erhöhtes Entdeckungsrisiko, sollten die Kassenaufzeichnungen manipuliert worden sein. Denn aufgrund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können. Sofern Feststellungen Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.