Aktuelles

22. Dezember 2017 – Tax
Ab 2018 geltende steuerliche Änderungen Teil 1: Entlastung von Familien und Arbeitnehmern

2018 werden die Steuerpflichtigen um 4,1 Milliarden Euro entlastet. Davon profitieren insbesondere Familien und Arbeitnehmer. Folgende steuerliche Entlastungen wird es geben:

• Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.820 Euro um 180 Euro auf 9.000 Euro,

• Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.716 Euro um 72 Euro auf 4.788 Euro,

• Anhebung des monatlichen Kindergeldes um 2 Euro; für das 1. und 2. Kind von jetzt 192 Euro auf 194 Euro, für das 3. Kind von jetzt 198 Euro auf 200 Euro, für das 4. und jedes weitere Kind von jetzt 223 Euro auf 225 Euro,

• Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.820 Euro um 180 Euro auf 9.000 Euro,

• Ausgleich der “kalten Progression” durch Verschiebung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts,

• Anhebung der Grundzulage für geförderte private Altersvorsorgeverträge (Riester) von 154 Euro auf 175 Euro,

• Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung.

Bezüglich des Kindergeldes ist zu beachten, dass Kindergeld nur noch für höchstens 6 Monate rückwirkend beantragt werden kann (bisher 4 Jahre).