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12. Dezember 2017 – Legal
Handy-Abschaltung beim Autofahren kontrolliert – Bußgeld rechtmäßig

Beim Autofahren ist es verboten, ohne Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Ein Bußgeld kann aber auch schon dann verhängt werden, wenn der Fahrer das Mobiltelefon nur kurz in die Hand nimmt, etwa um zu prüfen, ob es ausgeschaltet ist. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 1 RBs 170/16).

Ein Mann sollte ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen, weil er während der Fahrt sein Handy in der Hand hielt. Das hatte ein Polizist beobachtet. Der Fahrer gab an, via Homebutton nur kontrolliert haben zu wollen, ob das Handy tatsächlich ausgeschaltet gewesen sei.

Das Gericht hielt den Bußgeldbescheid jedoch für rechtmäßig. Auch das von dem Fahrer geschilderte Verhalten sei beim Autofahren verboten. Bereits das Ein- und Ausschalten des Mobiltelefons sei eine im Straßenverkehr unerlaubte Nutzung. Unerheblich sei auch, ob das Handy tatsächlich aus gewesen war und dies nur kontrolliert werden sollte. Daher müsse der Kläger das Bußgeld zahlen.