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22. November 2017 – Tax
Minderung des Gewinns aus der Veräußerung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Schadensersatzansprüche

Die Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist eine steuerpflichtige Veräußerung. Der Veräußerungsgewinn ist um Schadensersatzansprüche des Veräußerers zu mindern. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IX R 27/16).

Der Kläger war an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Als die Gewinne ausblieben, erhob er Schadensersatzklage gegen die Betreiber des Fonds. Die Betreiber boten dem Kläger an, seine Anteile gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags und bei Verzicht auf alle Schadensersatzansprüche zurückzukaufen. Das Finanzamt versteuerte die Rückzahlung als Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. Das Finanzgericht bestätigte dies.

Der BFH gab der vom Kläger eingelegten Revision statt und verwies den Fall an das Finanzgericht zurück. Anders als das Finanzgericht meine, sei die als Vergleichsbetrag bezeichnete Gegenleistung teilweise auch für den Verzicht auf Schadensersatzansprüche des Veräußerers erbracht worden. Der Gewinn sei in Höhe der Ansprüche zu mindern.