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9. November 2017 – Tax
Musterverfahren wegen hoher Steuerzinsen beim Bundesfinanzhof

Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, beispielsweise für das Steuerjahr 2015 am 1. April 2017. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat bzw. 3 Prozent pro Jahr ein.

Der BdSt hat in einem Musterverfahren wegen hoher Steuerzinsen Revision beim Bundesfinanzhof gegen ein Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 10 K 2472/16) eingelegt. Es soll nun letztinstanzlich geklärt werden, ob der Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen noch zeitgemäß ist. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen III R 25/17 geführt.

Im Streitfall hatte das Finanzamt für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 für ein Ehepaar mehr als zehn Monate benötigt und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr fest. Noch mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Finanzamt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Das Ehepaar reichte mit Unterstützung des BdSt Klage beim FG Münster ein. Das Finanzgericht wies die Klage im Sommer 2017 ab, ließ aber ausdrücklich die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu.

Der Vorteil des Musterverfahrens liegt für ebenfalls betroffene Steuerzahler darin, dass sie nicht selbst klagen brauchen. Sie können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen und zur Begründung auf das Musterverfahren beim BFH (Az. III R 25/17) verweisen. Im Falle der erfolgreichen Revision würden die Einspruchsteller ggf. später die zu viel gezahlten Zinsen zurückerhalten.