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2. November 2017 – Legal
Klage gegen Bausparkasse: Kündigungsrecht nach 15 Jahren ist rechtswidrig

Das Landgericht Karlsruhe entschied auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass das von der Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn rechtswidrig ist (Az. 10 O 509/16).

Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen, da die Kündigung nicht ausdrücklich an ein vertragswidriges Verhalten des Verbrauchers anknüpfe. Etliche Verträge, etwa zur Anlage Vermögenswirksamer Leistungen, würden mit einer geringeren als der Regelsparrate abgeschlossen, wodurch sich der Zeitpunkt der Zuteilung, also der Anspruch auf ein Bauspardarlehen, deutlich nach hinten verschiebe. Die Bausparkasse könne so mit der Kündigung verhindern, dass diese Verträge jemals zugeteilt würden und ihren Zweck erreichen, obwohl Verbraucher sich vertragstreu verhalten.

Zudem sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Vertrag frühestens zehn Jahre nach erfolgter Zuteilung kündbar. Mit der Klausel würde diese vorgeschriebene Frist je nach Tarif um mehrere Jahre verkürzt.