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18. Oktober 2017 – Legal
Schadenersatz wegen Rissen im Einfamilienhaus durch Neubau auf Nachbargrundstück

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass ein Bauunternehmer Schadenersatz leisten muss, wenn an einem Einfamilienhaus durch Tiefbauarbeiten wegen eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück Risse entstanden sind (Az. 12 U 61/16).

Im vorliegenden Fall hatten Eigentümer eines Hauses aus der Jahrhundertwende ein Tiefbauunternehmen verklagt. Auf dem Nebengrundstück entstand ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Zur Sicherung der hierzu ausgehobenen Baugrube brachte das Tiefbauunternehmen in einem Abstand von zum Teil nur 60 cm zum Grundstück der Kläger mehrere acht Meter lange Eisenträger mit einem großen Rammgerät in den Boden ein. Vorher hatte der Unternehmer acht Meter tiefe Löcher in den Boden gebohrt. Nach der Fertigstellung der Tiefbauarbeiten wurden die Eisenträger wieder gezogen. Die Kläger stellten Risse an ihrem Anbau fest und gingen von einem Schaden von rund 20.000 Euro aus. Der Unternehmer war der Ansicht, der Altbau hätte schon vor seinen Arbeiten Risse gehabt. Des Weiteren könne eine etwaige Vergrößerung der alten Risse auch andere Ursachen haben, etwa die Grundwasserabsenkung aufgrund des Neubaus, für die nicht er, sondern ein anderer Unternehmer verantwortlich sei.

Das Oberlandesgericht gab den Klägern Recht. Das Tiefbauunternehmen habe gegen seine Schutzpflichten aus dem Werkvertrag verstoßen. Nach Auffassung des Gerichts sei zwar der Eigentümer des Nachbargrundstücks und nicht das Ehepaar Vertragspartner des Unternehmers. Jedoch entfalte dieser Werkvertrag eine Schutzwirkung zugunsten Dritter, hier des Ehepaars. Somit würden die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten auch ihnen gegenüber gelten.