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9. Oktober 2017 – Tax
BMF wendet einschränkendes BFH-Urteil zu Geschenken an Geschäftsfreunde nicht so streng an

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die für ein Geschäftsgeschenk übernommene Pauschalsteuer zu dem Geschenk gehört und daher der Wert des Geschenks und die Pauschalsteuer zusammenzurechnen sind. Überschreite diese Summe den Betrag von 35 Euro, entfalle der Betriebsausgabenabzug (Az. IV R 13/14).

Auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler hat das Bundesfinanzministerium Entwarnung gegeben. Zwar werde das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sei damit für alle Finanzbeamten bindend, aber für den Betriebsausgabenabzug (35 Euro-Grenze) sei weiterhin allein der Geschenkwert maßgeblich. Die vom Schenker bisher übernommene Pauschalsteuer solle weiterhin nicht in die 35-Euro-Grenze eingerechnet werden.