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10. August 2017 – Tax
Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren: Kopie einer Rechnungskopie ist ausreichend

Im Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren galt in den Jahren 2010 bis 2014 die Kopie einer Rechnungskopie ebenfalls als gültige Rechnungskopie. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. V R 54/16).

Die Klägerin hatte im sog. Vergütungsverfahren, nach dem im Ausland ansässige Unternehmer ihre im Inland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet erhalten, die auf elektronischem Weg einzureichenden Rechnungskopien nicht vom Original der Rechnung, sondern von einer Rechnungskopie, die mit dem Zusatz “Copy 1” versehen war, angefertigt. Das Bundeszentralamt für Steuern versagte deshalb den Vorsteuerabzug.

Der hiergegen eingereichten Klage gaben das Finanzgericht und auch der BFH statt. Die Kopie einer Kopie des Originals sei mittelbar eine Kopie des Originals und damit eine originalgetreue Reproduktion. Die Forderung, die Kopie unmittelbar vom Original anzufertigen, sei nicht sinnvoll, da eine Prüfung des Originaldokuments auf seine Authentizität bei der elektronischen Übertragung sowieso nicht möglich sei, egal, ob es sich bei der elektronisch beigefügten Kopie um eine unmittelbare Kopie des Originals oder um die Kopie einer Originalkopie handele.

Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass nach aktueller Rechtslage ab dem Jahr 2015 eingescannte Originale eingereicht werden müssen.