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3. Juli 2017 – Tax
Kosten für den Schlüsseldienst als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer absetzen

Für einen Schlüsseldienst im Haushalt oder häuslichen Umfeld angefallene Kosten können mit 20 Prozent der anfallenden Arbeits- und Anfahrtskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn die Haustür zugefallen und der Schlüssel in der Wohnung liegt, muss oft der Schlüsseldienst kommen und die Wohnung wieder öffnen. Die Kosten für den Schlüsseldienst kann man zum Teil steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist nur, dass der Schlüsseldienst – wie hier – im Haushalt oder im häuslichen Umfeld des Steuerzahlers tätig war, also zum Beispiel die Haustür, Wohnungstür oder Gartentür geöffnet hat.

Das Finanzamt erkennt aber nur ordnungsgemäße Rechnungen an. Die Bezahlung darf nicht in bar, sondern muss gegen Beleg per Überweisung oder Kartenzahlung erfolgen. In diesem Fall können 20 Prozent der anfallenden Arbeits- und Anfahrtskosten, jedoch nicht der Materialkosten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Pro Jahr können als haushaltsnahe Handwerkerleistungen insgesamt maximal 1.200 Euro geltend gemacht werden.