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30. Juni 2017 – Tax
Übertragung des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten ist die Übertragung des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten zulässig. So entschied das Finanzgericht Thüringen (Az. 1 K 221/16).

Die Kläger, ein Ehepaar, hatten die Einzelveranlagung beider Ehegatten beantragt und hierbei nach § 26a EStG u. a. auch die hälftige Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrages der Klägerin bei dem Kläger. Das Finanzamt lehnte das ab. Der Behinderten-Pauschbetrag sei an persönliche Voraussetzungen gekoppelt, die im vorliegenden Fall nur die Ehefrau erfülle.

Das Finanzgericht gab den Klägern Recht. Denn unter die in § 26a EStG erwähnten außergewöhnlichen Belastungen fielen von Gesetzes wegen auch solche Aufwendungen, die wie der Behinderten-Pauschbetrag ohne Einzelnachweis als Pauschbeträge geltend gemacht werden können.

Gegen das Urteil hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (BFH-Az. III R 2/17).