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20. März 2017 – Tax
Keine Nachversteuerung thesaurierter Gewinne bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 56/16 F).

Der Kläger hielt Anteile an einer GmbH & Co. KG, für die er in der Vergangenheit für nicht entnommene Gewinne die begünstigte Besteuerung nach § 34a EStG (sog. Thesaurierungsbegünstigung) in Anspruch genommen hatte. Im Streitjahr 2012 übertrug er die Anteile auf eine neu gegründete Stiftung. Mit der Begründung, dass die Übertragung auf eine Stiftung einer Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gleichzustellen sei, nahm das Finanzamt eine Nachversteuerung nach § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG vor.

Das FG Münster gab der dagegen erhobenen Klage statt. Der Wortlaut des Nachversteuerungstatbestands sei nicht erfüllt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung sei mit der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nicht vergleichbar, weil der Einbringende bei einer Stiftung, die nicht über vermögensmäßige Beteiligungsmöglichkeiten verfüge, keine Gegenleistung erhalte.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.