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10. März 2017 – Tax
Erbschaft einer GmbH ist Betriebseinnahme – neben Erbschaftsteuer auch Körperschaftsteuer zu zahlen

Wenn eine GmbH eine Erbschaft erhält, ist der Erwerb für die GmbH auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. I R 50/16).

Im vorliegenden Fall betrieb eine GmbH ein Seniorenpflegeheim. Sie wurde von einem ledigen Heimbewohner zu dessen Alleinerbin eingesetzt mit der Auflage, das Erbvermögen ausschließlich für Zwecke des Heimbetriebs zu verwenden. Nach dem Versterben des Heimbewohners setzte das Finanzamt zum einen Erbschaftsteuer in Höhe von 300.510 Euro fest. Außerdem erhöhte es den von der GmbH erklärten Gewinn um das ihr nach Abzug der Testamentsvollstreckungskosten verbliebene Erbvermögen von 1.041.659,65 Euro und setzte dementsprechend Körperschaftsteuer fest.

Der BFH hält das für rechtmäßig. Die GmbH verfüge als Kapitalgesellschaft ertragsteuerrechtlich über keine außerbetriebliche Sphäre. Der Bereich ihrer gewerblichen Gewinnerzielung umfasse sämtliche Einkünfte und damit auch Vermögensmehrungen, die nicht unter die Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen. Dies gelte auch für Vermögenszugänge aufgrund unentgeltlicher Zuwendungen einschließlich eines Erbanfalls. Es liege keine verfassungsrechtlich unzulässige Kumulation von Körperschaftsteuer und Erbschaftsteuer vor. Das Verfassungsrecht gebiete nicht, alle Steuern aufeinander abzustimmen und Lücken sowie eine mehrfache Besteuerung desselben Sachverhalts zu vermeiden. Es liege auch kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot im Hinblick auf eine unterschiedliche Behandlung von Erbanfällen bei natürlichen und juristischen Personen vor. Art. 3 Abs. 1 GG enthalte kein allgemeines Verfassungsgebot einer rechtsformneutralen Besteuerung. Ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG sei nicht gegeben, da die Klägerin von der Gewerbesteuer befreit war und der Erbanfall deshalb insgesamt mit Erbschaft- und Körperschaftsteuer in Höhe von lediglich 45 % belastet war.