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9. März 2017 – Tax
Anhebung der Abschreibungsgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 auf 800 Euro

Die Koalition hat sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 Euro können künftig Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Die Anhebung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium am 07.03.2017 bekannt.

Die Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung ergänzt thematisch die Arbeitsprogramme “Bessere Rechtsetzung 2014 und 2016”, mit denen die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wichtige Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht hat, darunter die Bürokratieentlastungsgesetze I und II.

Hinweis:
Unternehmen müssen normalerweise Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben, welche dann in einem Anlagenregister aufzuführen sind. Eine Ausnahme gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese können bereits in dem Jahr der Anschaffung zu 100 Prozent abgeschrieben werden, die sog. Sofortabschreibung.