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7. März 2017 – Tax
Kostenloses Laden eines Elektroautos beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 46 EStG). Auch der kostenlose Ladestrom für zulassungspflichtige S-Pedelec-Elektrofahrräder ist für den Arbeitnehmer steuerfrei.