Wenn zum Jahreswechsel an eine steuerbegünstigte Körperschaft eine Spende per Banküberweisung geleistet wurde, wird das Konto noch vor dem Jahreswechsel belastet. Es kann aber vorkommen, dass die Spende erst nach dem Jahreswechsel auf dem Konto der empfangenden Körperschaft gutgeschrieben wird. Dann wird die Körperschaft als Tag des Erhalts der Zuwendung erst den Tag nach dem Jahreswechsel in der Zuwendungsbestätigung bestätigen.
Wenn ein Spender jedoch den Abfluss seiner Zuwendung vom Konto nachweisen kann, d. h. dass die wirtschaftliche Belastung noch vor dem Jahreswechsel stattfand, kann er trotz des späteren Zuflusses bei der Körperschaft die Geldsumme noch für das Jahr vor dem Jahreswechsel steuermindernd geltend machen (siehe z. B. Finanzgericht München, Az. 15 K 170/04).