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14. Februar 2017 – Tax
Umsatzsteuerbare Lieferung im Gemeinschaftsgebiet bei Versendung über Konsignationslager?

Eine Lieferung von Waren von Spanien nach Deutschland mit kurzzeitiger Einlagerung der Waren in einem deutschen Konsignationslager ist nicht umsatzsteuerbar, wenn der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. V R 31/15).

Die spanische Klägerin, eine AG, lieferte Waren über ein in Deutschland gelegenes Lager an eine deutsche Firma. Nach den Lieferverträgen führte jeder Lieferabruf zu einem Kaufvertrag. Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer fest. Da die Verfügungsmacht hier erst mit der Entnahme in Deutschland an die deutsche Firma übergegangen sei, liege steuerbarer innergemeinschaftlicher Erwerb vor.

Das Finanzgericht und auch der BFH entschieden dagegen, dass es nicht auf die Verschaffung der Verfügungsmacht ankomme, sondern darauf, ob der Abnehmer – wie hier – bei Beginn der Versendung feststehe.