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7. Dezember 2016 – Legal
Auffahrunfall weil Vordermann ohne Grund bremst – Trotz Abstandsverstoßes kein Fahrverbot

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund bremst, ist die Verhängung eines Fahrverbots gegen den Auffahrenden wegen eines Abstandsverstoßes nicht gerechtfertigt. So entschied das Amtsgericht Landstuhl (Az. 2 OWi 4286 Js 14527/15).

Im vorliegenden Fall fuhr ein Pkw-Fahrer hinter einem anderen Auto auf der Autobahn mit zu wenig Abstand auf der linken Spur. Eine Messung ergab, dass der Abstand so gering war, dass die Behörde dem Fahrer neben einer Geldbuße auch ein Monat Fahrverbot auferlegte.

Das Gericht entschied, dass die Verhängung der Geldbuße rechtmäßig war. Die Aufnahmen des Messfilms hätten jedoch dokumentiert, dass der Vordermann grundlos abbremste und so den Abstand verkürzte. Damit habe der Auffahrende nicht rechnen müssen. Die Anordnung eines Fahrverbots sei daher ausnahmsweise nicht gerechtfertigt gewesen.