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30. November 2016 – Legal
Handyhalten im Auto – mit Freisprechanlage telefoniert: keine Ordnungswidrigkeit

Wer beim Autofahren ein Handy nur in der Hand hält und keine weiteren Funktionen nutzt, verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er über die Freisprechanlage des Gerätes telefoniert. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 Ss 212/16).

Im vorliegenden Fall sollte ein Autofahrer 60 Euro Geldbuße zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er zwar über die Freisprechanlage telefonierte, aber dabei das Handy in der Hand hielt. Der Fahrer gab an, er habe es bereits vor der Fahrt in die Hand genommen.

Das Gericht vertrat die Auffassung, es liege kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor, denn laut Gesetz dürfe ein Autofahrer ein Handy nur dann nicht nutzen, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss. Das sei aber beim Bluetoothfreisprechen gerade nicht der Fall. Insofern sei das Handy nicht “benutzt” worden.