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24. November 2016 – Tax
Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Das BMF hat mit seinem aktuellen Schreiben vom 09.11.2016 das Schreiben vom 10.01.2014 zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofs umfassend überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2296-b / 07 / 10003 :008).

Folgende Änderungen sind im Wesentlichen hervorzuheben:

– Der Begriff “im Haushalt” kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.

– Auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können im Rahmen der Steuerermäßigung begünstigt sein.

– Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage ist ebenso eine Handwerkerleistung, wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künftig in allen offenen Fällen beispielsweise die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜV bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein.

– Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des “Betreuten Wohnens” Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben ebenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden.

– Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen lässt, wird in Zukunft auch von dem Steuervorteil des § 35a EStG profitieren, da Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden können.