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17. Oktober 2016 – Tax
Erbschaftsteuerreform ist beschlossen

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem vom Vermittlungsausschuss veränderten Gesetzentwurf der Erbschaftsteuerreform zugestimmt.

Danach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. So gab es Einvernehmen bei strittigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu bewerten seien: Künftig soll das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen.

Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen. Beispielsweise sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden. Damit soll die Möglichkeit genommen werden, mittels einer GmbH liquides Vermögen von der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke z. B. von Brauereien.

Der Gesetzgeber erfüllt mit der Erbschaftsteuerreform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das die ursprünglich festgelegten sog. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend kritisiert hatte.

Das Gesetz soll – nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt – rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.