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14. Oktober 2016 – Tax
Bundesregierung beschließt Entlastungen für Steuerzahler und Familien

In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sog. “kalte Progression” nach dem Willen der Bundesregierung ausgeglichen werden. Die volle Entlastungswirkung betrage rund 6,3 Mrd. Euro jährlich.

Entsprechend den voraussichtlichen Ergebnissen des im Herbst 2016 erwarteten 11. Existenzminimumberichts der Bundesregierung soll der Grundfreibetrag in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag werde zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.

Die Bundesregierung will außerdem zum Ausgleich der “kalten Progression” die übrigen Tarifeckwerte in den Jahren 2017 bzw. 2018 um die erwartete Inflationsrate des jeweiligen Jahres nach rechts verschieben.