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9. September 2016 – Tax
Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen bei gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ist möglich, auch wenn gleichzeitig ein dabei zurückbehaltenes Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert übertragen wird. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IV B 2/16).

Im Streitfall hatten Eltern ihre Mitunternehmeranteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf ihre drei Kinder unentgeltlich übertragen. Gleichzeitig hatten sie weitere Anteile an einer weiteren GmbH nicht vollständig auf ihre Kinder, sondern auch zu einem geringen Teil zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen. Anders als das Finanzamt sah das Finanzgericht darin keine Aufdeckung der stillen Reserven.

Der BFH wies die vom Finanzamt eingelegte Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil zurück. Ihrem Wortlaut nach könnten die hier einschlägigen § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG unabhängig voneinander und damit – wenn die Beteiligten von Übertragungsvorgängen in zeitlichem Zusammenhang sowohl die Rechtsnachfolge des bisherigen Betriebsinhabers als auch Umstrukturierungen beabsichtigten – auch gleichzeitig – jeweils mit der Rechtsfolge der Buchwertfortführung – angewendet werden.