Aktuelles

30. August 2016 – Tax
Freigebige Zuwendung bei der Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten –im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto– grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen.

Gemäß BFH-Urteil vom 29.6.2016 (II R 41/14) trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen, sofern er den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten überträgt. Zu diesen Tatsachen zählen auch solche, die belegen sollen, dass dem bedachten Ehegatten das erhaltene Guthaben bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war.