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2. August 2016 – Tax
Steuerrechtliche Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern befristet vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft?

Die steuerrechtliche Anerkennung einer zwischen Mutter und Kindern vereinbarten Unterbeteiligungsgesellschaft kann daran scheitern, dass die Gesellschaft von vornherein so befristet vereinbart wird, dass die schenkweise bedachten Kinder bei Beendigung der Unterbeteiligung noch minderjährig sind und zudem der Vertrag hinsichtlich der Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz nicht vollzogen wird. So entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Az. 5 K 58/12).

Die Klägerin, eine an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Betrieb einer Windkraftanlage beteiligte Mutter, räumte ihren minderjährigen Kindern eine Unterbeteiligung an dieser Gesellschaft ein und verteilte ihre Gewinne zu gleichen Teilen auf ihre Kinder. Das Finanzamt erkannte die Mitunternehmerschaft der minderjährigen Kinder steuerlich nicht an.

Das Finanzgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab. Da das Gesellschaftsverhältnis bis kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres des ältesten Kindes befristet war, sei zu vermuten, dass die Mitgliedschaft bewusst auf die Zeit beschränkt worden sei, in der die Kinder unterhaltsbedürftig gewesen seien und nicht selbst als Gesellschafter tätig werden würden. Damit halte diese Gesellschaftskonstruktion einem Fremdvergleich nicht stand.