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22. Juni 2016 – Tax
Verbilligte Veräußerung einer GmbH-Beteiligung durch den Gesellschafter an einen Arbeitnehmer der GmbH als zu versteuernder Arbeitslohn

Wenn eine GmbH ihre Beteiligung an einer anderen GmbH verbilligt an den dort beschäftigten Kläger veräußert, so ist die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Beteiligung als zu versteuernder Arbeitslohn anzusehen. So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 14 K 3290/13 E).

Die B-GmbH veräußerte an den Kläger, den Prokurist und späteren Geschäftsführer der A-GmbH verbilligt einen Teil ihrer Beteiligung an der A-GmbH. Das Finanzamt sah dies als zu versteuernden Arbeitslohn an.

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Die verbilligte Veräußerung sei durch das individuelle Dienstverhältnis des Klägers veranlasst gewesen, um ihn als leitenden Mitarbeiter zusätzlich zum normalen Gehalt zu entlohnen und um ihn an sich zu binden. Damit habe es sich für ihn als Frucht seiner Leistung für den Arbeitgeber dargestellt.