Aktuelles

10. Juni 2016 – Tax
Fortlaufender monatlich im Voraus getroffener bedingter Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

Ein fortlaufender monatlich im Voraus getroffener bedingter Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Vereinbarung nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde und sich ein Fremdgeschäftsführer auf den Verzicht nicht eingelassen hätte. So entschied das Finanzgericht Hamburg (Az. 2 V 278/15).

Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der klagenden GmbH hatte für drei Jahre im Voraus auf sein Gehalt verzichtet unter der Bedingung, dass der Gehaltsanspruch bei genügend hohem Gewinn wieder aufleben sollte. Das Finanzamt sah darin eine zu versteuernde verdeckte Gewinnausschüttung und erließ entsprechende Bescheide. Die Klägerin beantragte daraufhin die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide.

Das Gericht wies den Antrag ab. Denn ein Fremdgeschäftsführer hätte sich nicht über drei Jahre hinweg mit der Hoffnung auf positive handelsrechtliche Jahresergebnisse auf einen überwiegenden vollständigen Verzicht auf seine monatlichen Gehaltszahlungen eingelassen, wenn er – wie hier – zugleich von der Gesellschaft verzinste Darlehen in beträchtlicher Höhe erhalten hätte, um davon seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.