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17. Mai 2016 – Tax
Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens auch bei höherem Teilwert mit den Anschaffungskosten

Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist auch bei höherem Teilwert mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren, wenn am Bilanzstichtag die Restlaufzeit mehr als 10 Jahre beträgt und noch von einer Üblichkeit der Wechselkursschwankungen ausgegangen werden kann. So entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Az. 2 K 84/15).

Die Klägerin, eine Personenhandelsgesellschaft, hatte mit einer Sparkasse einen bis zum Jahr 2026 befristeten Rahmenvertrag für ein Fremdwährungsdarlehen geschlossen, mit dem ein Grundstück, Bürogebäude und Lagerhallen finanziert werden sollte. In diesem Rahmen nahm sie verschiedene kurzfristige Darlehen in Anspruch, die nach Ablauf in andere Währungen umgewandelt werden konnten. Das Finanzamt sah diese Vereinbarungen als langfristige Darlehensverbindlichkeit an und versagte den Abzug der Kursdifferenzen als Betriebsausgaben.

Das Finanzgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab. Das hier streitige Fremdwährungsdarlehen sei ein langfristiges Darlehen, bei dem davon ausgegangen werden könne, dass die Währungsschwankungen sich während des langen Zeitraums ausgleichen würden und daher nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden dürften.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.