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17. Mai 2016 – Tax
Besteuerungsverfahren vereinfacht

Der Bundestag hat am 12.05.2016 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (18/7457) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/8434) angenommen.

Danach müssen Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli des Folgejahres abgegeben werden. Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben.

Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, müssen mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat rechnen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Kein Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt.

Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt entfällt weitgehend. Die Steuerpflichtigen müssen jedoch damit rechnen, dass die Belege von den Finanzämtern angefordert werden können. Sie sollten sie deshalb aufbewahren.
Künftig sollen sich die Steuerpflichtigen ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen können.