Aktuelles

9. Mai 2016 – Tax
Gewährung eines zinslosen Darlehens an die Lebensgefährtin zum Umbau bzw. zur Sanierung des gemeinsam bewohnten Hauses als steuerpflichtige Schenkung

In der zinslosen Gewährung eines Darlehens liegt schenkungsteuerlich eine freigebige Zuwendung vor, wenn das Darlehen nicht nur zinslos gewährt wird, sondern vom Darlehensempfänger auch keine anderweitige Gegenleistung für die Kapitalüberlassung zu entrichten ist. So entschied das Finanzgericht München (Az. 4 K 1984/14).

Die Klägerin hatte von ihrem Lebensgefährten ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung erforderlich gewordener Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ihres sanierungsbedürftigen, gemeinsam mit dem Lebensgefährten bewohnten Wohnhauses erhalten. Der Lebensgefährte habe dafür das Recht gehabt, den Umbau mitzugestalten und in dem Haus zu wohnen. Das Finanzamt setzte für das Darlehen Schenkungsteuer fest.

Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht ab. Die Tatsache des gemeinsamen Wohnens der Klägerin mit ihrem Lebensgefährten sei in erster Linie Ausdruck ihres lebenspartnerschaftlichen Verhältnisses zueinander. Grundlage des Zusammenlebens sei regelmäßig die Entscheidung zugunsten dieser Lebensweise, nicht hingegen die Gewährung eines zinslosen Darlehens.