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6. Mai 2016 – Tax
Geburtstagsfeier mit Kollegen von der Steuer absetzbar?

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2015 entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass als Werbungskosten abgesetzt werden können, soweit es die Gäste aus dem beruflichen Umfeld betrifft. Insbesondere sei das dann der Fall, wenn die Einladungen nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien (z. B. alle Auszubildenden, alle Zugehörigen einer bestimmten Abteilung) ausgesprochen werden (Az. VI R 46/14).

Derzeit ist erneut ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI B 131/15), da die Finanzverwaltung ein für den Steuerpflichtigen positives Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht akzeptiert. Der Kläger wollte die Kosten für seinen 60. Geburtstag mit seinen Kollegen im Betrieb als Werbungskosten absetzen. Das FG Rheinland-Pfalz gab ihm zwar Recht (Az. 6 K 1868/13), aber die Finanzverwaltung legte Beschwerde beim BFH ein. Der Fall steht noch zur Entscheidung an.