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7. April 2016 – Tax
Trotz Insolvenz Schuldzinszahlungen als nachträgliche Betriebsausgaben?

Schuldzinszahlungen auf die von Eheleuten als Gesamtschuldner aufgenommenen Darlehen sind als nachträgliche Betriebsausgaben bei den Einkünften der Klägerin aus Gewerbebetrieb abziehbar. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. X R 25/12)

Die verheiratete Klägerin war mit ihrem Einzelhandel in Insolvenz gegangen. Sie und ihr Ehemann hatten u. a. gemeinsam Darlehen aufgenommen und machten die dafür entstandenen Schuldzinsen während der Insolvenz als nachträgliche Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt und das Finanzgericht ließen dies nicht zu.

Der BFH gab der Klägerin Recht. Nach seiner Rechtsprechung sei dies nicht bei nur von der Klägerin, aber bei den gemeinsam mit ihrem Ehemann aufgenommenen Darlehen möglich, da die von einem Oder-Konto erfolgten Schuldzinszahlungen der Klägerin zuzurechnen seien.