Aktuelles

9. Februar 2016 – Tax
Gutschrift auf Kapitalkonto II einer GmbH & Co. KG bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten

Überträgt der Kommanditist einer KG dieser ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gegen Entgelt, sondern nur eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapitalanteil richten. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IV R 15/14).

Ein Landwirt hatte eigens für den Abbau eines Kiesvorkommens auf einem seiner Grundstücke eine GmbH & Co. KG gegründet. Er übertrug das Grundstück aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb auf die GmbH & Co. KG und erhielt dafür eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II. Der Anteil der Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft und die Gewinnbezugs- und Stimmrechte ergaben sich jedoch nur aus dem Kapitalkonto I. Die GmbH & Co. KG wollte eine sog. Absetzung für Substanzverringerung steuerlich geltend machen. Das Finanzamt gestattete dies nicht und das Finanzgericht wies die Klage der GmbH & Co. KG ab.

Auch der BFH wies die Klage ab. Die Ansicht der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben IV C 6 – S-2178 / 09 / 10001 vom 11. Juli 2011), auf die sich die KG bei ihrer Gestaltung gestützt habe, dass beide Kapitalkonten zusammen zu sehen seien und dass damit der Übertragungsvorgang als entgeltlicher Erwerb anzusehen und eine Absetzung für Substanzverringerung möglich sei, sei nicht richtig. Denn Einbringungen in Personengesellschaften gegen Buchung auf einem Gesellschafterkonto seien nur dann entgeltliche Vorgänge, wenn ein Kapitalkonto angesprochen werde, das Maßstab für die Anteile des Gesellschafters am Vermögen, am Gewinn oder an den Stimmrechten sei (in der Regel Kapitalkonto I) oder das Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ausweise.