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28. Januar 2016 – Tax
Bei Reduzierung des Gehalts auch Reduzierung der Pensionsrückstellung wegen Überversorgung?

Das FG Düsseldorf hat zur Frage Stellung genommen, ob eine Pensionsrückstellung gewinnerhöhend aufgelöst werden kann, weil eine Überversorgung vorlag (Az. 6 K 4456/13).

Eine GmbH hatte 1996 für ihren Gesellschafter Herrn A und für ihre Geschäftsführerin Frau A Pensionsrückstellungen für eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Im Jahr 2003 wurden die monatlichen Gehälter stark herabgesetzt. Das Finanzamt wollte die – gemessen an den neuen Gehältern – seiner Ansicht nach viel zu hohen Pensionsrückstellungen gewinnerhöhend auflösen.

Das Finanzgericht gab der dagegen gerichteten Klage statt. Eine Überversorgung liege nur vor, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 Prozent der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteige. Das sei im hier maßgeblichen Jahr 2003 nicht der Fall gewesen.