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9. Dezember 2015 – Tax
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Der Gesetzgeber habe seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten (Az. 2 BvR 2683/11, 2 BvR 1066/10, 2 BvR 1961/10).

Die Beschwerdeführer waren der Meinung, dass die Renteneinkünfte nur in Höhe des Ertragsanteils besteuert werden dürften. Der tatsächliche Besteuerungsanteil von 50 Prozent sei verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht stellte demgegenüber klar, dass es darum gegangen sei, die ursprüngliche verfassungswidrige unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten nichtselbständig Tätiger zu beseitigen. Die Übergangsregelung der jährlich stufenweise ansteigenden Besteuerung sei innerhalb des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums erfolgt. Insbesondere sei es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) vereinbar, dass die Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt würden, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren.