Aktuelles

10. November 2015 – Legal
Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld zum 1. Januar 2016

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1. Januar 2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr. zu identifizieren sein. Kindergeld wird für jedes Kind nur einmal ausgezahlt. Durch die Steuer-Identifikationsnummer wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr. beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern zusammengestellt, z. B. wie schnell man der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern schicken muss, damit Kindergeld weitergezahlt wird oder wie man der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen kann.