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6. November 2015 – Tax
Verkauf von Vielzahl von Pkw über Internetplattformen – Einkünfte können geschätzt werden

Nach Feststellungen der Internet-Ermittlungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) bot ein Steuerpflichtiger über verschiedene Internetplattformen insgesamt 173 gebrauchte Pkw an. Er hatte Probefahrten mit roten Kennzeichen durchgeführt und 52 Mal Zeitungsannoncen geschaltet und damit Tätigkeiten unternommen, die im Rahmen eines Handels mit gebrauchten Pkw typischerweise anfallen. Aufgrund dieser Erkenntnisse führte das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung eine Durchsuchung durch und ordnete die Durchführung einer Außenprüfung an. Da der Steuerpflichtige die Pflicht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen gehabt hätte, dieser jedoch nicht nachgekommen war, wurde eine Schätzung vorgenommen.

Das Finanzgericht Münster entschied, dass in diesem Fall der Verkauf von Pkw über die Internetplattformen eBay und autoscout24.de zur Einkünfteerzielung aus Gewerbebetrieb führte und Umsatzsteuer zu zahlen sei. Die Höhe könne geschätzt werden (Az. 14 K 3865/12). Da die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten vorlagen, sei die Finanzbehörde nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet gewesen, bei der von ihr vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, d. h. die Besteuerungsgrundlagen seien von der Finanzbehörde nach dem für den Steuerpflichtigen ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen gewesen. Die Hinzuschätzungen seien daher rechtmäßig gewesen.