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4. November 2015 – Tax
Verluste aus Depots bis 15.12. bescheinigen lassen

Anleger mit mehreren Depots können sich von den Banken ggf. Verluste bescheinigen lassen. Diese können im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnet werden. Allerdings muss die Frist zur Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember 2015 bei dem Kreditinstitut beantragt werden, wenn die Verluste bei der Einkommensteuer 2015 geltend gemacht werden sollen.

Wenn ein Anleger die Frist verpasst oder die Gewinne aus anderen Depots zur Verrechnung nicht ausreichen, können bescheinigte Verluste im Folgejahr steuermindernd berücksichtigt werden. Wenn Verluste nicht bescheinigt worden sind, können sie lediglich vom depotführenden Kreditinstitut automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Hinweis
Bei Detailfragen können Sie sich an Ihren Steuerberater wenden.