Die Länder haben am 16. Oktober 2015 dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Neben verschiedenen einzelnen Änderungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer wurde u. a. folgendes geregelt:
• Anpassung der Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung von Anlagegütern an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
• Verlängerung einer eigentlich Ende 2015 auslaufenden Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer für Beitragsrückerstattungen
• Steuerbefreiung von Zuwendungen an im Ausland ansässige gemeinnützige Körperschaften
• Ab 2016 Geltendmachung von Unterhaltsleistungen nur noch als Sonderausgaben, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird