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13. Oktober 2015 – Tax
Abgeltungsteuer: Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden können, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (mindestens zu 1 %) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann (Az. VIII R 3/14).

Im vorliegenden Fall war die Klägerin zu 5 % an einer GmbH beteiligt und dort als Assistentin der Geschäftsleitung sowie im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beruflich tätig. Aus ihrer Beteiligung an der GmbH erzielte die Klägerin Kapitalerträge, welche mit dem Abgeltungsteuersatz i. H. von 25 % besteuert wurden. In ihrer Einkommensteuererklärung stellte sie den Antrag auf Besteuerung nach der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer, da sie an der GmbH zumindest zu 1 % beteiligt und für diese beruflich tätig war. Das Finanzamt lehnte dies ab, da für diese Option ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich sei.

Der BFH gab der Klägerin Recht. Nach Auffassung der Richter würden sich aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung weder qualitative noch quantitative Anforderungen an die berufliche Tätigkeit des Anteilseigners für die Kapitalgesellschaft ergeben. Des Weiteren sei aus dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich sei.