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7. Oktober 2015 – Tax
Umsatzsteuer für Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer

Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat in einer Verfügung (Az. S-7100 – 220 – St 171) darauf hingewiesen, dass die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer in Abschn. 1.8 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geregelt ist. Darüber hinaus gelte Folgendes:

Beköstigung
Eine unternehmenseigene Kantine i. S. v. Abschn. 1.8 Abs. 10 UStAE ist auch dann zu bejahen, wenn der Kantinenbetrieb in einer gesonderten Betriebsabteilung geführt wird, die wirtschaftlich in das Gesamtunternehmen eingegliedert ist. Das ist z. B. der Fall, wenn alle Kantinen eines Konzerns durch eine eigene Konzerntochter bewirtschaftet werden und die Konzerntochter als Organgesellschaft unselbständiger Bestandteil des Unternehmens ist.

Abgabe von Getränken und Genussmitteln zum häuslichen Verzehr (Haustrunk, Freitabakwaren)
Gewährt der Unternehmer seinen Arbeitnehmern einen Rabatt, liegt darin keine Leistung, sondern ein Preisnachlass (Abschn. 1.8 Abs.1 Satz 6 UStAE).

Überlassung von Fahrzeugen
Die Regelungen in Abschn. 15.23 Abs. 8 UStAE gelten unabhängig davon, ob der Unternehmer das Fahrzeug gekauft, gemietet oder geleast hat. Auch bei gemieteten oder geleasten Fahrzeugen kann der Unternehmer den Wert der Nutzungsüberlassung nach dem vom Listenpreis abgeleiteten Pauschalwert ansetzen, wenn er von der Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 UStAE Gebrauch macht.

Bei Unternehmern mit steuerfreien Umsätzen ist die Fahrzeugüberlassung steuerbar und steuerpflichtig. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 28 UStG ist auf diese Leistungen nicht anwendbar.

Überlassung von Fahrzeugstellplätzen
Soweit die Überlassung über das Zurverfügungstellen von Pkw-Parkplätzen auf dem Betriebsgelände hinausgeht, liegen steuerbare und steuerpflichtige Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG vor. Darunter fällt z. B. die verbilligte oder kostenlose Überlassung eines Teils der Werkhalle zum Unterstellen einer Segeljacht bzw. eines Wohnwagens.