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24. August 2015 – Tax
Kein Fahrtenbuch per Diktiergerät

Ein per Diktiergerät geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß im Sinne des Einkommensteuergesetzes. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 10 K 33/15).

Der Kläger, ein Angestellter, durfte seinen Firmenwagen auch privat nutzen. Zur Ermittlung des zu versteuernden geldwerten Vorteils führte er ein Fahrtenbuch per Diktiergerät. Zu Beginn der Fahrt sprach er Zweck, Datum und km-Stand, während der Fahrt besondere Vorkommnisse wie z. B. Umleitungen und nach der Fahrt erneut den km-Stand auf Band. Seine Sekretärin übertrug diese Angaben zweimal wöchentlich in Excel-Tabellen, die aufbewahrt und am Jahresende jeweils gebunden wurden.

Das Finanzamt und ebenso das Finanzgericht hielt dies für nicht ordnungsgemäß. Nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten seien nicht auszuschließen. Die Diktierbänder könnten heutzutage nachträglich verändert bzw. gänzlich neu besprochen werden. Auch sei nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar, ob die Bänder “eins zu eins” in die Excel-Tabellen übertragen wurden.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.