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21. August 2015 – Tax
Arbeitgeber braucht für Ablehnung eines Teilzeit-Antrags triftige Gründe

Wenn ein Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen will, braucht er dafür gute Gründe. Es genügt nicht, wenn er argumentiert, dass es intern keine Ersatzkraft gibt, die bei Teilzeit einspringen kann. Er muss sich dann auch außerhalb der Firma nach Arbeitskräften umsehen. Darauf wies das Arbeitsgericht Mönchengladbach hin (Az. 2 Ca 1518/14).

Im vorliegenden Fall hatte eine Mitarbeiterin einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt. Der Arbeitgeber lehnte das mit der Begründung ab, dass er innerhalb des Betriebs niemanden findet, der sich mit der Kollegin einen Vollzeitarbeitsplatz teilt.

Das Gericht gab der Arbeitnehmerin Recht. Der Antrag könne nicht aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Die Begründung, intern keine Ersatzkraft gefunden zu haben, sei nicht ausreichend, denn der Arbeitgeber hätte sich auch nach einer externen Ersatzkraft umsehen müssen.