Aktuelles

17. August 2015 – Legal
Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt ab dem 17.08.2015

Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sog. Auslandsberührung.

Die Geltung in Deutschland ist durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht vom 29.06.2015 festgelegt.

Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt, welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist und welches Gericht oder welche sonstige Stelle in diesen Fällen zuständig ist. Zudem führt sie ein Europäisches Nachlasszeugnis ein.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu diesem Thema einen Informationsflyer herausgegeben, aus dem sich die weiteren Einzelheiten ergeben.