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12. August 2015 – Tax
Kosten für Au-pair und Babysitter steuerlich geltend machen

Kinderbetreuungskosten können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn die Bezahlung über ein Konto der Betreuungsperson erfolgt. Dies hat auch der Bundesfinanzhof bestätigt.

Wenn Sie zeitweise ein Au-pair oder einen Babysitter beauftragen, den Nachwuchs zu betreuen, können Sie diese Kosten als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Sie müssen nicht befürchten, dass der Sonderausgabenabzug ggf. wegen Zahlung von Betreuungsgeld gekürzt wird. Darauf weist das Finanzministerium Schleswig-Holstein hin.

Jährlich können maximal 6.000 Euro an Betreuungskosten geltend gemacht werden. Davon werden zwei Drittel, also höchstens 4.000 Euro, steuerlich berücksichtigt.