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16. Juli 2015 – Tax
Ermittlung des individuellen Steuerermäßigungsbetrages bei Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Beteiligung an mehreren Mitunternehmerschaften

Bei der Beteiligung an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung des Steuerermäßigungsbetrages für gewerbliche Einkünfte jeweils betriebsbezogen zu ermitteln. So entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein (Az. 5 K 115/12).

Der Kläger war unmittelbar und mittelbar an mehreren Personengesellschaften beteiligt. Das Finanzamt beschränkte den Abzug des nach § 35 EStG gewährten Steuerermäßigungsbetrages auf die Einkommensteuer auf die tatsächlich pro Betrieb zu zahlende Gewerbesteuer. Der Kläger erhob Klage, da er die für ihn günstigere Argumentation vertrat, dass der Ermäßigungsbetrag von der über alle Betriebe addierten Gewerbesteuer zu berechnen sei.

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Auch wenn der Wortlaut der Regelungen in § 35 EStG Raum für beide in der Literatur vertretenen Auffassungen lasse, spräche die Auslegung der Norm für die betriebsbezogene Betrachtungsweise. Denn die Gewerbesteuer knüpfe am einzelnen Objekt an.

Gegen die Entscheidung des Senats wurde Revision beim BFH eingelegt (Az. X R 12/15).