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10. Juli 2015 – Tax
Steuerfreiheit von Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG

Stipendien für Wissenschaftler an einer Hochschule zur Erfüllung einer Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebensunterhalts sind grundsätzlich steuerfrei, wenn sie u. a. die zuvor aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogenen Einnahmen nicht übersteigen. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 43/12).

Die Klägerin war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät einer Universität tätig und habilitierte dort. Eine gemeinnützige Stiftung gewährte ihr ein Forschungsstipendium in Höhe von 2.700 Euro pro Monat. Das Finanzamt besteuerte diese Einkünfte. Das Finanzgericht nahm den BAföG-Höchstsatz von 643 Euro/monatlich als Richtschnur. Der darüberhinausgehende Betrag sei zu versteuern.

Der BFH gab dagegen der Klägerin Recht. Der erforderliche Lebensunterhalt sei nach dem Alter der Stipendiaten, ihrer akademischen Vorbildung sowie der typischen Lebenshaltungskosten in ihrer konkreten sozialen Situation zu bestimmen. Im konkreten Fall sollte die Zahlung lediglich den Ausfall ihrer früheren Gehaltszahlungen kompensieren.