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2. Juli 2015 – Tax
Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch, wenn Kind tatsächlich in eigener Wohnung lebt

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes begründet und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist (Az. III R 9/13).

Im vorliegenden Fall war die Tochter eines Witwers zwar in der Wohnung des Vaters gemeldet, lebte jedoch in einer eigenen Wohnung. Das Finanzamt lehnte es ab, dem Mann den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren.

Der BFH gab dem Kläger jedoch letztinstanzlich Recht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt sei anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet sei. Die Vermutung, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört, sei unwiderlegbar.