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3. Juni 2015 – Tax
Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß

Aufgrund der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers ist es mit dem Gebot der steuerlichen Lastengleichheit vereinbar, eine später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer in dieser Konstellation unberücksichtigt zu lassen. So entschied das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1432/10).

Der Beschwerdeführer, Alleinerbe seines 2001 verstorbenen Bruders, hatte von diesem 15 Mio. DM und erst 2002 fällige Zinsen in Höhe von ca. 190.000 DM geerbt. Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer über den Gesamtbetrag und zusätzlich Einkommensteuer auf die Zinsen in Höhe von 50.000 Euro fest.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Gesetzgeber sei zur Typisierung und Pauschalierung bei Steuersachverhalten befugt. Danach gehören Steuerschulden zu den Nachlassverbindlichkeiten, wenn noch der Erblasser einkommensteuerpflichtig gewesen wäre. Die hier vorliegende Variante einer späteren Fälligkeit ändere nichts an der Zulässigkeit dieser Regelung.